
Sonderseite für alle wichtigen Informationen zur Unwetter-Katatsrophe für den Sport
Unwetter-Katastrophe in Rheinland-Pfalz: Das Wichtigste für den Sport
Partnerschaft mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Aktive Unterstützung für Sportvereine
Die schrecklichen Unwetterereignisse machen fassungslos – erst nach und nach wird die ganze Dimension sichtbar. Die Schilderungen aus den betroffenen Gebieten machen deutlich, dass sie sicherlich noch lange durch die schrecklichen Erlebnisse belastet sein werden und dringend Unterstützung benötigen. Hier setzt das gemeinsame Engagement von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und des Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) an:
Um gerade die Kleinsten von den belastenden Bildern abzulenken und eine schöne Aktivität zu bieten, unterstützt die Gesundheitskasse mit 15.000 Euro die, von den Sportorganisationen bzw. Sportvereinen organisierten, Betreuungs- und Freizeitangebote in Feriencamps für die betroffenen Kinder. Der Landessportbund leitet die Mittel der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bedarfsorientiert direkt an die ausrichtenden Organisationen 1:1 weiterleitet. Die Feriencamps bzw. Betreuungs- und Freizeitangebote sind für die Familien aus der Krisenregion kostenfrei.
Überdies unterstützt die Gesundheitskasse per „Wiederaufbau-Hilfe“ betroffene Sportvereine mit einer Summe von insgesamt 55.000 Euro“.
Mehr Informationen findet Sie hier.
Online-Börse für Hilfs-Angebote und Unterstützungsgesuche im Sport
Für den Wiederaufbau und eine Rückkehr in das gewohnte Vereinsleben sind neben finanzieller Hilfe auch Kooperationen und Hilfestellungen der Vereine untereinander unabdingbar. Auch im Sport nimmt die Zahl der unterschiedlichsten Hilfsangebote von Vereinen für Vereine oder von Einzelpersonen an Vereine oder Sportler*innen täglich zu.
Gemeinsam mit dem Landessportbund NRW haben wir eine Online-Börse errichtet, die Hilfs-Gesuche und -Angebote auflistet und für den Austausch zwischen Vereinen und Verbänden ermöglicht.
Ergebnisse der Schadensabfrage in Hochwassergebieten
90 Vereine sind direkt von den Auswirkungen der Flutkatastrophe betroffen. Hinzu kommen Einschränkungen für weitere Vereine durch die Belegung von Sportplätzen mit Containern oder nie Nutzung als Zwischenlager. Die Schäden belaufen sich nach dieser ersten Erhebung auf mindestens 25 Millionen Euro. Bei der weiteren Kostenkalkulation muss berücksichtigt werden, dass 20 Prozent der betroffenen Vereine keine Schadensummer genannt haben, da das Ausmaß noch nicht zu erfassen ist.
Weitere Informationen unter folgendem Link
Online-Plattform "Fluthilfe" für Hilfsangebote eingerichtet
Online-Plattform „Fluthilfe“ für Hilfsangebote eingerichtet
Durch das katastrophale Unwetter mit intensiven Niederschlägen und starken Überflutungen sind viele Menschen in Rheinland-Pfalz in existentielle Not geraten. Die Betroffenen haben alles verloren und ihnen fehlt es an allem – von Gebrauchsgegenständen des täglichen Bedarfs bis zur Kinderbetreuung.
Eine neue Online-Plattform des Landes führt Hilfsangebote und Hilfesuchende zusammen. Sie ist unter fluthilfe.rlp.de zu erreichen.
Spendenaufruf von DOSB und LSB
Betroffen vom menschlichen Leid und den enormen Schäden der Hochwasser-Katastrophe der vergangenen Tage haben sich die 16 Landessportbünde in ihrer Tagung am Montagabend auf eine gemeinsam getragene breite Unterstützung für geschädigte Sportvereine in den betroffenen Bundesländern geeinigt. Dabei gab es einen einstimmigen Beschluss, sich am bundesweiten Spendenaufruf des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) zu beteiligen. Der DOSB hat dafür bereits 100.000 Euro als Basishilfe bereitgestellt. Die Fußball-Nationalspieler Joshua Kimmich und Leon Goretzka unterstützen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) mit weiteren 100.000 Euro und verdoppeln über „WeKickCorona“ somit die Soforthilfe, mit der von Hochwasserschäden betroffene Sportvereine unterstützt werden sollen.
Wer sich an der Hilfsaktion beteiligen möchte, kann dies mit folgender Bankverbindung tun:
Bankverbindung der Hochwasser-Hilfsaktion:
Stiftung Deutscher Sport
IBAN: DE 17 500 800 0000 961 826 00
Verwendungszweck: Hochwasserkatastrophe RLP
Spenden für Flutopfer – was ist Vereinen gemeinnützigkeitsrechtlich möglich?
Auch Vereine können für die Flutopfer spenden, aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht sind zwar einige Dinge zu beachten, jedoch hat die rheinland-pfälzische Landesregierung steurliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen ermöglicht.
Neu:
Die steuerbegünstigten Körperschaften können Soforthilfen bis zur Höhe von 5.000 Euro ohne weitergehende Prüfung an die geschädigten Personen auszahlen. Unterstützungsleistungen zugunsten geschädigter Unternehmerinnen und Unternehmer sind insoweit ausgeschlossen, als sie nicht den privaten, sondern den betrieblichen Schaden betreffen.
Steuerbegünstigten Körperschaften ist es außerdem gestattet, ihre nicht zur Verwirklichung ihrer eigenen satzungsmäßigen Zwecke notwendigen vorhandenen Mittel zur Unterstützung der von Hochwasser Betroffenen zu spenden.
Mehr zu den steuerlichen Erleichterungen der Landesregierung im Bereich Spenden
Gemeinsamer Brief der betroffenen LSB an die Bundeskanzlerin
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
als Landessportbünde der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz spre-chen wir für mehr als 35.000 Sportvereine mit mehr als 10 Millionen Mitgliedern. Gleichzeitig befinden sich in unseren Bundesländern die Gebiete, die von der Hochwasserkatastrophe in der vergangenen Woche betroffen sind. Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie sich in diesen Tagen selbst ein Bild vor Ort gemacht haben.
Obwohl sich die Menschen derzeit noch überwiegend mit Fragen rund um Leben, Leib und Obdach beschäftigen, erreichen uns auch erste Informationen und Hilfsanfragen im Zusam-menhang mit zerstörten Sportstätten. Das Ausmaß der uns bislang vorliegenden Fälle liegt deutlich jenseits dessen, was wir von früheren Hochwasser-Schadensereignissen kennen. Wir gehen davon aus, dass neben größeren Schäden an vereinseigenen Sportstätten und sonsti-gen Immobilien auch mit zahlreichen Totalverlusten zu rechnen ist. Aktuell arbeiten wir intensiv an einer Schadenserhebung und werden Ihnen die Ergebnisse baldmöglichst zur Verfügung stellen.
Die vereinseigenen Sportstätten in unseren Bundesländern sind eine existenzielle Grundlage für den Vereinssport und stellen darüber hinaus in ihren Kommunen meist auch einen wichti-gen Teil der gemeindlichen Infrastruktur dar, die nicht nur von Vereinsmitgliedern genutzt wird. Der Vereinssport insgesamt hat bereits unter der Coronakrise schwer gelitten. Die nun ent-standene Situation ist für die betroffenen Vereine existenzbedrohend.
Ein rascher Wiederaufbau der betroffenen Vereinssportstätten ist deshalb von großer Bedeu-tung. Dieser wird nur mit der Unterstützung aller staatlichen Ebenen möglich sein. Wir bitten Sie daher, bei der Beratung von Hilfsprogrammen des Bundes in diesen Tagen nicht nur Häu-ser, Straßen und Bahntrassen in den Blick zu nehmen, sondern auch die Infrastruktur der vereinseigenen Sportstätten in den betroffenen Regionen unserer Bundesländer, die für viele Menschen allen Alters und verschiedener Herkunft Orte der sozialen Begegnung, Bildung und Gesunderhaltung sind.
Mit freundlichem Gruß
Jörg Ammon, Präsident LSV Bayern
Stefan Klett, Präsident LSB Nordrhein-Westfalen
Wolfgang Bärnwick, Präsident LSB Rheinland-Pfalz
Der rheinland-pfälzische Sport bietet Ferienbetreuung für Betroffene der Flutkatastrophe
Die Sportjugenden in Rheinland-Pfalz, der Fußballverband Rheinland sowie eine Vielzahl an Sportvereinen haben spontan Betreuungsangebote für Betroffene der Flutkatastrophe in der Eifel und an der Ahr geschaffen oder bestehende Angebote für weitere Teilnehmer*innen geöffnet. Das Angebot umfasst sowohl kürzere Aktionen als auch mehrtägige Freizeiten mit Übernachtungen.
Beseitigung der Schäden und Wiederherstellung der Sportstätten: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn für Vorhaben in der Förderzuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Sport zulässig
Die Dringlichkeit der Maßnahmen zur Beseitigung der durch die Unwetterkatastrophe entstandenen Schäden an kommunalen Einrichtungen (z.B. Sportstätten) in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg und in der Stadt Trier wird anerkannt. Es bestehen keine Bedenken, wenn mit den Vorhaben begonnen wird, bevor über die jeweiligen Anträge auf Gewährung von Zuweisungen entschieden ist. Dies gilt für Maßnahmen, die im Bereich des Ministeriums des Innern und für Sport gefördert werden können. Eine Ausnahme gemäß Nr. 1.3 der VV zu § 44 LHO, Teil II (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns), ist damit zugelassen. Mit dieser Entscheidung ist keine Zusage über eine spätere Förderung der Maßnahmen verbunden.
Auf § 93 Abs. 5 Satz 2 GemO wird hingewiesen. Die Finanzierung der Maßnahmen muss, auch wenn keine Zuweisungen bewilligt werden, nach Nr. 11 der VV zu § 93 GemO als gesichert angesehen werden können.
Anträge auf Förderung sind auf den üblichen Wegen an die jeweils einschlägigen För-derprogramme zu richten (also z.B. der Investionspakt zur Förderung der Sportstätten).
Soweit eine Förderung aus dem Investitionsstock in Betracht kommt (insb. keine An-sprüche auf Versicherungsleistungen, keine spezielleren Fördertatbestände oder -mittel bestehen und die sonstigen Förderungsvoraussetzungen vorliegen) ist auch eine Vorlage des Antrags auf dem üblichen Weg außerhalb der Vorlagetermine möglich (sog. Dringlichkeitsantrag, vgl. Nr. 7.1.3 VV-IStock).
Von dieser Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn sind nur die Maßnahmen betroffen, die zur Beseitigung der Schäden und zur Wiederherstellung der Einrichtungen erforderlich sind. Ersatzbauten an anderer Stelle und/oder Erweiterungs- und Verbesserungsmaßnahmen gegenüber dem ursprünglichen Zustand der Einrichtungen sind hiervon nicht erfasst. Hierfür sind bei unaufschiebbaren Vorhaben im jeweiligen Einzelfall entsprechende Anträge auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn an die einschlägigen Förderprogramme zu richten.
Sportvereine können Zuschussanträge stellen
Ab Sofort können Sportvereine einen Antrag auf Spendenmittel an den Sportbund Rheinland SBR oder die Stiftung des Fußballverbandes Rheinland (FVR) „Fußball hilft!“ stellen. Gefördert werden bei einem Maximalbetrag von 12.000 Euro unter anderem die Anschaffung von Sportgeräten, das Inventar von Vereinsheimen, Geräteräumen und Lagerräumen sowie technische Geräte wie Laptops und Drucker. Außerdem können Vereine einen erhöhten finanziellen Aufwand für das Training, wie zum Beispiel für Fahrten in entfernte Trainingsstätten, geltend machen. Das Formular zu Beantragung der Hilfen und weitere Informationen unter folgendem Link
Vereine helfen Vereinen
Unzählige Sportstätten existieren nicht mehr, der klassische Sportvereinsbetrieb ist weitgehend lahmgelegt. Der Landesportbund Rheinland Pfalz und die drei Sportbünde Pfalz, Rheinhessen und Rheinland rufen deshalb unter dem Motto „Vereine helfen Vereinen“ auf, gut erhaltenes, gebrauchsfähiges aber dennoch abkömmliches Sport-, Trainings- und Wettkampfmaterial zu spenden.
Alles zur Aktion "Vereine helfen Vereinen" unter: https://www.lsb-rlp.de/vereinehelfenvereinen
Benefizspiel 1.FSV Mainz 05
Der 1. FSV Mainz 05 und der 1 FC Kaiserlautern spielen für die Flutopfer ihres Bundeslandes. Die beiden rheinland-pfälzischen Top-Klubs und mitgliederstärksten Vereine des Landes absolvieren ihr avisiertes Benefizspiel am Samstag, den 9. Oktober um 14 Uhr im Koblenzer Stadion Oberwerth.
Weitere Infos unter: https://www.lsb-rlp.de/news-pressemitteilungen/2021/gemeinsam-fuer-den-…