Eine Gruppe von Sporttreibenden auf dem Sportplatz mit Sicherheitsabstand.
Foto: LSB/privat

Weitere Lockerungen für Außen, Innen, Fitnessstudios und Freibad mit Auflagen

Sporttreiben im Freien

Der Stufenplan „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ sieht weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen der Landesregierung vor und ermöglicht eine schrittweise Wiederaufnahme des Sports.  Für den vereinsbasierten Sport bilden dabei vier Hygienekonzepte (Sport im Außenbereich, Sport im Innenbereich, Fitnessstudios und Hallen- und Freibäder) die relevante Grundlage. Hintergrund für die weiterhin geltenden strengen Sicherheitsmaßnahmen ist der erhöhte Aerosolausstoß bei körperlicher Bewegung. Daher gilt: Sport, wenn möglich, im Freien durchzuführen.  

Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben weiterhin elementarer Bestandteil jeder Lockerungsmaßnahme. Es gilt das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und verantwortungsbewusst eine Rückkehr zu einem veränderten Alltag aufnehmen zu können. Einen Alltag mit Sport, aber unter sorgsamer Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Damit die Regeln von Sporttreibenden nachvollziehbar eingehalten werden können, wurden mit Experten konkrete Hygienekonzepte für die einzelnen Bereiche entwickelt.

Es gilt weiterhin stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Bei Sportarten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wird dieser Abstand verdoppelt. Der Ausstoß des feinen Flüssigkeitsnebels Aerosol erhöht das Infektionsrisiko und findet deshalb besondere Beachtung. Dies führt zu den verschärften Regeln der Konzepte, insbesondere in den Zeilen, die geschlossene Räume betreffen. Dort stehen die Aerosole lang genug, um für andere Personen gefährlich zu sein, wenn der Abstand nicht eingehalten wird. Personenbegrenzung, ausreichende Belüftung und weitere Maßnahmen sollen das Risiko weiter minimieren. Die Konzepte finden Sie auf der LSB-Sonderseite zur Wiederaufnahme des Breitensports. Für die konkrete Sportausübung wird weiterhin auf die sportartenspezifische Festlegungen seitens des DOSB und seiner Spitzenverbände auf Basis der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz verwiesen. Diese werden durch die Spitzenverbände regelmäßig modifiziert und sind unter www.dosb.de abrufbar.       

So schützen Sie sich am besten beim Sporttreiben

 Der Mensch sondert beim Ausatmen – insbesondere beim verschärften Ausatmen, Singen, Husten und noch extremer beim Niesen – nicht nur Tröpfchen aus, sondern auch einen feinen Flüssigkeitsnebel (sogenanntes Aerosol). In diesem können sich ebenso wie in den Tröpfchen Viren befinden, deren Durchmesser sich unter einem Tausendstel Millimeter bewegen.

Tipps von Prof. Dr. Dr. Perikles Simon (Sportmedizinische Ambulanz und LSB-Untersuchungszentrum - Johannes Gutenberg Universität Mainz)

  • Im erkrankten Zustand und vor allem bei COVID19- Symptomatik keinen Sport betreiben
  • Abstand zu anderen Personen halten, denn bereits 3 bis 4 Tage vor dem Ausbruch von Symptomen kann man ansteckend sein
  • Geeignete Wahl der Umgebung zum Sporttreiben treffen. Im Freien stehen Aerosole selten lange genug und in ausreichend hoher Konzentration in der Luft, um für andere Personen gefährlich zu sein, wenn ausreichend Abstand vorlag
  • Das Tragen von Masken während des Sports ist aus einer Risiko-Nutzen-Abwägung heraus abzulehnen