Sportvereine und -verbände können Antrag auf Soforthilfe an das Land stellten
Corona-Krise: Soforthilfeantrag Land Rheinland-Pfalz
Liebe Vorstände in den rheinland-pfälzischen Sportvereinen und Fachverbänden,
wir bedanken uns bei Ihnen, dass Sie über das digitale Meldesystem an der Befragung zur finanziellen Situation Ihres Vereins aufgrund der Corona-Krise teilgenommen haben. Die Befragung, an der sich knapp 800 Vereine beteiligten, diente als Grundlage für die Gespräche des Landessportbundes mit der Landesregierung im Hinblick des abzuschätzenden Umfangs eventuell notwendiger Hilfen.
Mittlerweile hat das Land Rheinland-Pfalz ein Soforthilfe-Programm für in Existenznot geratene Vereine Programm „Schutzschild für Vereine“ zugesagt. Da die von den Vereinen und Verbänden bei der Umfrage gemachten Angaben keine Antragstellung darstellen – hierauf hatten wir auf der Homepage deutlich hingewiesen – können seit Montag, 04.05.2020, Vereine und Verbände, deren Existenz bedroht ist, einen konkreten Antrag stellen.
Ziel des Programms ist es, gemeinnützigen Vereinen und Organisationen (nachstehend „Vereine“ benannt), die infolge der Corona-Pandemie in Existenznot geraten, auf Antrag hin wirksam zu unterstützen, damit sie ihre ideellen, gemeinnützigen Zwecke weiterhin verfolgen und umsetzen können.
Das Programm ist subsidiär angelegt. Das bedeutet, dass die Vereine zunächst alle eigenen Möglichkeiten zur Bewältigung der Krise ausschöpfen müssen. Ausgenommen hiervon sind Rücklagen, die in Kürze für dringende und unabweisbare Maßnahmen benötigt werden.
Bestehende Wirtschaftshilfen haben Vorrang vor den Hilfen dieses Programmes.
Sofern Vereine wirtschaftliche Geschäfts- oder Zweckbetriebe unterhalten, konnten bis 31.05.2020 wirtschaftliche Hilfen in Rheinland-Pfalz bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) im Rahmen des Corona-Soforthilfe-Programms für kleine Unternehmen und Soloselbständige beantragt werden. Geplant ist ein Nachfolgeprogramm; aktuell (Stand 04. Juni 2020) liegt dieses jedoch noch nicht vor. Insofern stellen Sie den Antrag bitte zunächst über Ihren jeweiligen regionalen Sportbund (Rheinland, Rheinhessen oder Pfalz). Sollten von einem Nachfolgeprogramm auch wieder die oben aufgeführten Vereine erfasst sein, müssen wir Sie gegebenenfalls an die Investitions- und Strukturbank verweisen.
Bitte lesen Sie hierzu die Richtlinien, denen Sie entnehmen können, ob Ihr Verein/Verband antragsberechtigt ist.
- Ihr Verein muss ein bzw. eine gemäß § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannter Verein sein und seinen Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
- Ihr Verein muss nachweisen, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Insolvenz und damit Existenzbedrohung führen und diese nicht bereits vor dem 11. März 2020 eingetreten sind.
Das herauszufinden und zu prüfen, dafür trat das Ministerium des Innern und für Sport nun an den Landesportbund und die drei Sportbünde heran. Diese haben sich bereit erklärt, die Prüfung anhand strikt festgelegter Richtlinien und Kriterien des Landes zu übernehmen. Ob es zu weiteren Hilfen zur Sicherung der mittel- und langfristigen Funktions- und Leistungsfähigkeit der Vereine kommen wird, ist derzeit nicht absehbar.
Konkret können insolvenzbedrohte Sportvereine und regionale Fachverbände den Antrag seit 4. Mai, auf den Internetseiten ihres jeweiligen Sportbundes (Rheinhessen, Rheinland oder Pfalz) online ausfüllen, anschließend ausdrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an den jeweiligen Sportbund zusenden.
Existenzgefährdete Landesfachverbände melden ihren Bedarf über das gleiche Antragsformular hier auf der Homepage des Landessportbundes. Bitte füllen Sie den Antrag zunächst online aus, drucken diesen dann aus und leisten Ihre rechtsverbindliche Unterschrift (nach BGB 26). Anschließend senden Sie den Antrag per Post (gem. Richtlinie des Landes) an den Landessportbund Rheinland-Pfalz, Abteilung Finanzen, Rheinallee 1, 55116 Mainz.
Zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung können Sie den Antrag zusätzlich per Mail senden an fibu@lsb-rlp.de
Als Landesfachverband haben Sie noch Fragen? Stellen Sie diese bitte per E-Mail an fibu@lsb-rlp.de.
Der Landessportbund informiert über den Umgang mit der Corona-Krise auf seiner allgemeinen Informationsseite.
Wir wünschen Ihnen persönlich und Ihrem Verein alles Gute!