Förderprogramme für Bewegungsangebote werden fortgeführt: Anträge noch bis 30. April einreichen

18.02.2025 –  LSB-Pressestelle

Die rheinland-pfälzische Landesregierung führt das Förderprogramm „Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment“ sowie das Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“ für den Neu- und Umbau kleiner Sportanlagen auch in den Jahren 2025 und 2026 fort. Beide Förderprogramme werden durch die Landesinitiative „Rheinland-Pfalz – Land in Bewegung“ unterstützt.

Wohnortnahe Angebote

„Sport und Bewegung sind essenziell für Gesundheit, Gemeinschaft und Lebensqualität. Mit der Fortführung unserer Förderprogramme setzen wir ein klares Zeichen: Wir wollen allen Menschen in Rheinland-Pfalz – unabhängig von Alter oder sportlicher Vorerfahrung – niedrigschwellige und wohnortnahe Bewegungsangebote ermöglichen. Das ist das übergeordnete Ziel unserer Landesinitiative ‚Land in Bewegung‘“, sagte Sportminister Michael Ebling.

  • Sportgeräte im Regal

    Mit dem Programm „Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment“ fördert das Land die Anschaffungskosten von Kommunen für kostenlos zugängliche Aufbewahrungsboxen im öffentlichen Raum.

    Foto: Getty Images/Iona Studio

Boxen für Trainingsequipment

Mit dem Programm „Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment“ fördert das Land die Anschaffungskosten von Kommunen für kostenlos zugängliche Aufbewahrungsboxen im öffentlichen Raum. Die Förderung umfasst 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und beläuft sich auf maximal bis zu 13.500 Euro. Die Kommunen statten die appgesteuerten Boxen selbstständig mit diversen Kleingeräten aus – etwa Bällen, Therabändern, Kettlebells, Springseilen und anderen Fitnessgeräten. Die genaue Zusammenstellung der Box kann im Rahmen einer bedürfnisorientierten Abfrage durch die Kommune individuell gestaltet werden, da je nach Nutzung und Standort unterschiedliche Anforderungen gegeben sind.

Neubau von Sportanlagen

Zudem fördert das Land auch 2025 und 2026 den Neu- und Umbau von Sportanlagen im Rahmen des Sportstättenförderprogramms „Land in Bewegung“. Dabei kann das Land bis zur Hälfte der zuwendungsfähigen Kosten für eine Sportanlage übernehmen, sofern dieser Anteil zwischen 10.500 und 100.000 Euro liegt. Neu hierbei ist die Erhöhung der Obergrenze von 75.000 Euro auf 100.000 Euro. Pro Jahr stehen hierfür 300.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden etwa Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks, Bouleplätze sowie Kleinspielfelder für Basketball oder Volleyball.

Mehr Bewegung im Alltag

„Die geförderten Aufbewahrungsboxen mit vielseitigem Trainingsequipment und der Ausbau kleiner Sportanlagen schaffen neue Räume für Begegnung, Aktivität und gemeinsames Erleben. Sie bringen mehr Bewegung in den Alltag, stärken soziale Strukturen und fördern das Miteinander in unseren Städten und Gemeinden“, so der Minister.

Weitere Infos

Förderanträge für das Jahr 2025 können die Kommunen noch bis zum 30. April 2025 einreichen. Anträge für das Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“ nimmt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion entgegen. Anträge für die Förderung der Aufbewahrungsboxen sind an das Kompetenzzentrum Land in Bewegung zu richten. Weitere Informationen zu den beiden Förderprogrammen sowie zur Antragstellung unter https://land-in-bewegung.rlp.de/foerderprogramme