Zusätzliche Schutzmaßnahmen treten am 02. November in Kraft
Bundesweite Schutzmaßnahmen schränken Sportbetrieb ein
29.10.2020 – Landessportbund Rheinland-Pfalz
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an, heißt es im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungen der Länder. Diese Dynamik erfordert nun strengere Maßnahmen, die ab dem 02. November bis zum 30. November befristet in Kraft treten und nach 14 Tagen eine Überprüfung durch die Regierungen erfahren, um mögliche Anpassungen zu treffen.
Freizeit- und Amateursportbetrieb wird geschlossen
Für den Sport gilt, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern geschlossen bleibt. Das gilt auch für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Profisportveranstaltungen dürfen weiterhin stattfinden, allerdings sind keine Zuschauer zugelassen. Erlaubt bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Weitere konkrete Schritte werden vom Land Rheinland-Pfalz in Kürze ergänzt. Weiterhin bleiben die Leitplanken und die Hygienestandards des DOSB sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände die Grundlage für die Sportausübung in Zeiten der Pandemie.