Landesprogramm „Schutzschild für Vereine in Not" greift nur bei Existenzbedrohung
Corona-Krise: Sportbünde fordern mittel- und langfristige Hilfen für Vereine
28.05.2020 – Landessportbund Rheinland-Pfalz
Die Corona-Pandemie stellt die gesamte Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Auch die rund 6.000 rheinland-pfälzischen Sportvereine bekommen nahezu mehr oder weniger stark die Auswirkungen schmerzhaft zu spüren. Neben den gravierenden sozialen Aspekten und den organisatorischen Herausforderungen sind es vor allem die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, die den Sportvereinen aktuell Sorgen bereiten. Besonders stark betroffen sind insbesondere größere Sportvereine mit eigenen Sportanlagen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, denen wichtige Einnahmen aus Kursgebühren, Verpachtungen von Vereinsgaststätten oder durch wegbleibende Eintrittsgelder weggebrochen sind. Gleichzeitig laufen regelmäßige Ausgaben für Pacht und Leasing, die Pflege der Sportanlagen sowie Gehälter für Trainerinnen und Trainer weiter. Insofern wird der organisierte Sport über die aktuellen Hilfsprogramme hinaus mittel- und langfristig Hilfen benötigen, um die Substanz wieder aufzufüllen, die viele Vereine gerade verzehren, damit sie ihre in der Vor-Corona-Zeit wahrgenommene gesellschaftlich wichtige Funktion weiterhin werden ausüben können.
Um Vereinen unter die Arme zu greifen, die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten sind, hat die Landesregierung in Ergänzung des Rettungsschirms des Bundes ein eigenes Hilfsprogramm aufgelegt. Der „Schutzschild für Vereine in Not“ sieht Soforthilfen von bis zu 12.000 Euro vor. Ob Schutzschild oder Rettungsschirm, beide Programme suggerieren umfangreiche Unterstützungen für die Sportvereine. Um falschen Erwartungshaltungen vorzubeugen, weisen die Sportbünde Rheinhessen, Rheinland und Pfalz sowie der Landessportbund darauf hin, dass es bei den Unterstützungsmaßnahmen gemäß der strengen Richtlinien des Landes rein um die Abwendung von Existenzbedrohungen und nicht um die Erstattung coronabedingter Einnahmeausfälle der Vereine geht.
Im derzeitigen Antragsverfahren des Landes befinden sich nach drei Wochen 42 Sportvereine. Allerdings hatten sich Anfang Mai rund 750 Sportvereine in einem digitalen Meldesystem des organisierten Sports zu ihrer finanziellen Situation geäußert, etwas mehr als ein Drittel der Vereine gaben coronabedingt ihre wirtschaftliche Situation als schlecht oder sogar bedrohlich an. Die nun geringe Zahl der Anträge erklärt sich dadurch, dass die Richtlinien der Landesregierung eine Bewilligung nur zulassen, wenn eine unmittelbare Gefährdung der Existenz in Form einer Zahlungsunfähigkeit bis Mitte Juni besteht. Aufgrund dessen muss der überwiegende Teil der Anträge zunächst abgelehnt werden. Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass auf Basis der derzeitigen Anträge insgesamt rund 20.000 Euro ausgezahlt werden können.
Positiv zu bewerten ist die Laufzeit des Programms bis zunächst Ende des Jahres, sodass die Anträge jetzt entsprechend so angepasst werden, dass die Vereine den Beginn dieser dreimonatigen Insolvenzbedrohung selbst wählen können. Dadurch rechnen die Verantwortlichen in den Sportbünden und im LSB mit weiteren Anträgen. Auch können Anträge bei anhaltend finanziell bedrohlicher Situation mehrfach - allerdings nur bis zu einem Maximalbetrag von 12.000 Euro – gestellt werden.
Aus Sicht des organisierten Sports ist es jetzt in der ersten Welle wichtig, die existenziell bedrohten Vereine zu retten, sie aber auch nicht so stark zu schwächen, dass ihnen möglicherweise ein Jahr später die Insolvenz droht oder sie ihre Funktionsfähigkeit gefährden. LSB und Sportbünde sehen die Gefahr, dass viele Vereine gerade dabei sind, ihre Substanz weitgehend zu verzehren, ohne dass sie in diesem Jahr insolvenzgefährdet wären und es vielfach erst in ein oder zwei Jahren zu einer finanziellen Krise der Vereine und damit zu einer Bedrohung der Vereinslandschaft kommen wird. Insofern wird der organisierte Sport mittel- und langfristig Hilfen benötigen, die eine Stärkung der Vereine ermöglicht, damit sie ihre in der Vor-Corona-Zeit wahrgenommene gesellschaftlich wichtige Funktion weiterhin werden wahrnehmen können.