
Checklisten zur Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie
Empfehlungen für Vereine
Bei allen Lockerungen gelten laut Landesregierung weiterhin konkrete Auflagen, Hygienepläne sowie Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln.
Was bedeutet das konkret? (gilt ab dem 24. Juni)
Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in Gruppen von bis zu zehn Personen zulässig; auch für Kontaktsportarten. Bei darüber hinausgehenden Gruppengrößen gelten die Schutzmaßnahmen (insbesondere das Abstandsgebot). Nur im Bereich des Spitzen- und Profisports darf ein Training und Wettkampf (unter Auflagen) die Gruppengröße von 10 Personen übersteigen.
Der Sportbetrieb ist damit sowohl im Freien als auch in Innenbereichen (etwa in einer Sporthalle) wieder im gewohnten Rahmen erlaubt, solange die Gruppengröße von 10 Personen nicht überschritten wird. Bei einer Gruppengröße von mehr als 10 Personen gilt weiterhin, dass:
- er kontaktfrei und ohne Spiel- und Wettkampfsituationen ausgeübt wird
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist; bei Sportarten, die zu einem erhöhten Aerosolausstoß führen (insbesondere in geschlossenen Räumen), ist ein Mindestabstand zu verdoppeln.
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
- Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten dürfen nur unter Beachtung der Schutzmaßnahmen genutzt und müssen gut bis dauerhaft (bei Möglichkeit) gelüftet werden
- der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
Generell sind alle Sport- und Bewegungsangebote des Vereins bzgl. ihrer Durchführbarkeit im Sinne der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz zu prüfen.
Der Trainings- und Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, gedeckt und ungedeckt, wieder zulässig. Die Entscheidung für die Öffnung der Sportstätten obliegt den Betreibern.
Die nachfolgenden Hinweise sind ausschließlich als Empfehlungen zu verstehen. Die rechtliche Grundlage bildet die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) mitsamt Anlagen und Änderungsverordnungen.
Die stufenweise Öffnung u.a. des Sportbetriebs steht unter dem Vorbehalt, dass die Infektionszahlen nicht signifikant ansteigen. Steigen die Infektionszahlen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an, ist mit sofortigen regionalen Beschränkungen zu reagieren. Daher sind die Sportvereine angehalten, sich ständig über die jeweils vor Ort geltenden Bedingungen zu informieren.
Weiterhin rät der Landessportbund RLP Vereinen und Verbänden, sich detailliert mit den vom DOSB aufgestellten Leitplanken und den sportartspezifischen Konzepten der Spitzenverbände auf Bundesebene auseinanderzusetzen.
Zudem hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eine branchenspezifische Handlungshilfe für Sportvereine im Umgang mit den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards bereitgestellt.
Checkliste
Allgemeine Hygienemaßnahmen
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- Flächendesinfektionsmittel
- Handdesinfektionsmittel mit Spender
- Flüssigseife mit Spendern
- Papierhandtücher
- Einmalhandschuhe
- Mund-/Nasen-Schutz (für Trainer*innen und Übungsleiter*innen)
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- per E-Mail
- über die Website und die Social-Media-Kanäle
- per Aushang an den Sportstätten
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Checkliste
Nutzung Sportstätte
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- nacheinander,
- ohne Warteschlangen,
- mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und
- unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgt.
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Checkliste
Trainings- und Kursbetrieb
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- Darüber hinaus gibt es einen gesonderten Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen
- sowie Empfehlungen für vereinseigene Fitnessstudios und Rehasport-Angeboten
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- Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
- Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
- Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser kann während der Sporteinheit abgelegt werden.
- Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten
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- Im Falle einer Wiederbelebung wird der Mund der wiederzubelebenden Person mit einem Tuch bedeckt, die Herzdruck-Massage durchgeführt und ggf. auf die Beatmung verzichtet.
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