Digitale Orientierungshilfe für teilnehmende Vereine und deren Aktivitäten
Checkliste zur Organisation von „Ferien am Ort“
Generell sind alle Sport- und Bewegung- sowie Freizeitangebot des Vereins bzgl. ihrer Durchführbarkeit im Sinne der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz zu prüfen. Entscheidungen werden nach der Entscheidungshierarchie Vorstand – Gemeinde/Stadt/Stadtteil – Träger der Sportstätte - sowie zuständiges Gesundheitsamt getroffen.
Die nachfolgenden Hinweise sind ausschließlich als Empfehlungen zu verstehen. Die rechtliche Grundlage bildet die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) mitsamt Anlagen und Änderungsverordnungen.
Die stufenweise Öffnung u.a. des Sportbetriebs steht unter dem Vorbehalt, dass die Infektionszahlen nicht signifikant ansteigen. Steigen die Infektionszahlen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an, ist mit sofortigen regionalen Beschränkungen zu reagieren. Daher sind die Sportvereine angehalten, sich ständig über die jeweils vor Ort geltenden Bedingungen zu informieren.
Weiterhin rät der Landessportbund RLP Vereinen und Verbänden, die konkrete Sportangebote anbieten möchten, sich detailliert mit den vom DOSB aufgestellten Leitplanken und den sportartspezifischen Konzepten der Spitzenverbände auf Bundesebene auseinanderzusetzen.
Checkliste
Allgemeine Umsetzung Ferien am Ort
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Weitere Idee: Corona-Fair-Play-Eid leisten und unterschreiben lassen „Weil ich ein Sportkind des TV Musterverein bin, schwöre ich, meine Sportkameraden, meine Familie, alle die ich treffe und mich durch das Einhalten der schlauen Regeln vor dem Corona-Virus und der Krankheit Covid 19 zu schützen!“
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Checkliste
Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen Corona-Pandemie
Weitere und ergänzende Informationen:
LSB-Sonderseite zur Wiederaufnahme des Sports unter Beachtung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Hygienetipps - zum Aushängen
Plakat für Vereine mit Verhaltenregeln und Hygienetipps - zum Aushängen
Hygienekonzept Jugendfreizeiten Landesregierung Rheinland-Pfalz
Informationen des Robert Koch-Instituts