Kooperation „Sport in Schule und Verein“
- Fördersumme
- 300 €
- Antragsfrist
- 31.05.2024
- Antragsberechtigte / Empfänger
- Vereine
Gefördert werden Kooperationen von Sportvereinen mit Schulen außerhalb des Ganztagsbetriebes. Dafür müssen regelmäßig Sportaktivitäten angeboten werden, die über den Sportunterricht hinausgehen. Das Modell ist offen für eine breitensportlich orientierte Zusammenarbeit. Schulen und Vereine sollen aber auch für die Intensivierung von Talentsichtung und Talentförderung sowie den leistungsorientierten Sport motiviert werden.
Der Förderzeitraum beträgt ein Schuljahr. Die Aufnahme neuer Kooperationen erfolgt immer im Sommer zum neuen Schuljahresbeginn. Neuanträge müssen bis zum 31.05. eingereicht werden. Bestehende Kooperationen können mit Abgabe des Kooperationsberichts bis zum 31.03. auf Wunsch verlängert werden.
Förderkriterien
- mindestens 12 Teilnehmende
- ganzjährig (Ausnahme: Ferien) mindestens 1,5 Stunden Training/Übungszeit pro Woche (keine Kurse, Schnuppertage oder Exkursionen).
- Trainings- bzw. Übungszeit liegt innerhalb der Kernzeiten der Schule (montags bis freitags von 8.00 – 18.00 Uhr) und findet außerhalb des Ganztagsbetriebes statt.
- gültige Lizenz (mindestens C-Lizenz) des Leiters
- Teilnahme am Wettbewerb "Jugend trainiert für Olympia" wird erwartet.
- Es muss sich um ein zusätzliches Bewegungsangebot für interessierte Schülerinnen und Schüler handeln.
Alle Abweichungen von diesen Regelungen sind im Vorfeld der Bewilligung schriftlich von Schule und Verein gemeinsam zu beantragen (z.B. Training am Samstag).
Förderfähige Kosten
- Sachkosten
- Übungsleiter-Honorare
Förderausschluss
- Kosten für Bekleidung sind nicht förderfähig
- maximal 5 Kooperationen pro Schule oder Verein
- Kooperationsmaßnahmen dürfen kein Ersatz für Sportunterricht der Schule sein
Die einfache Integration der Teilnehmende in bestehende Vereinstrainingsgruppen ist nicht zulässig
Ablauf
Antrag
Abgabe des ausgefüllten Antrags mit Unterschrift und Stempel des Vereins und der Schule.
Prüfung der Antragsunterlagen durch den LSB.
Versand der Bewilligung der Kooperation.
Auszahlung & Abrechnung
Der Kooperationsbericht ist bis zum 31.03. des Jahres einzureichen. Im Berichts kann angegeben werden, ob die Kooperation verlängert werden soll.
Bei Vollständigkeit des Berichtes und Erfüllung aller Kooperationskriterien wird daraufhin der Kooperationszuschuss an die auf dem Bericht angegebene Vereinskontonummer überwiesen. Zuwendungsempfänger können nur Mitgliedsvereine der regionalen Sportbünde sein.
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Ansprechpersonen
Referentin Schulsport
- k.riebke@lsb-rlp.de
- Telefon
- 06131 2814-102
- Standort
- Geschäftsstelle Mainz
Sportentwicklung
- s.ziss@lsb-rlp.de
- Telefon
- 06131 2814-533
- Standort
- Geschäftsstelle Mainz