Deaflympische Verbandsförderung
- Fördersumme
- bis zu 10.000 €
- Antragsfrist
- 15.01.
- Antragsberechtigte / Empfänger
- Landesfachverbände
Die Zielgruppe ist der Gehörlosen-Sportverband Rheinland-Pfalz.
Ein Eigenanteil in definierter Höhe muss nicht aufgebracht werden.
Der Förderzeitraum beträgt ein Kalenderjahr.
Förderkriterien
Grundvoraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist der Nachweis über leistungssportliche Bedingungen in den Fördersportarten im Rahmen der jährlichen Verbandsabfrage. Basierend auf einer Strukturbewertung dieser Bedingungen werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel prozentual unter den beiden Fachverbände aufgeteilt.
Förderfähige Kosten
- Sachkosten, z. B. Reise- und Übernachtungskosten
- Trainingsmaterialien und Sportgeräte
- Aus- und Fortbildung von Trainern
- Trainerhonorare
Förderausschlüsse
- Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz subventioniert werden (Doppelförderung)
- Kleidung
- Sponsoring
- Preisgelder
- Verpflegung (Ausnahme: Verpflegungspauschale für das Ehrenamt gemäß dem Landesreisekostengesetz)
Ablauf
Antrag
Wir senden Ihnen die für Sie relevante Verbandsabfrage zu.
Füllen Sie alle Felder der Verbandsabfrage aus und senden diese bis zum 31.01. an leistungssport@lsb-rlp.de.
Auf Grundlage der Auswertung der leistungssportlichen Strukturbedingungen errechnet der LSB die Fördersumme.
Der Bewilligungsbescheid wird bis zum 31.03. an den Landesfachverband versandt.
Auszahlung und Abrechnung
Reichen Sie den unterschriebenen Verwendungsnachweis bis zum 30.11. ein.
Der Betrag wird nach eingehender Prüfung an den Landesfachverband überwiesen.
Downloads
Ansprechperson
Leistungssport
- m.schaefer@lsb-rlp.de
- Telefon
- 06131 2814-472
- Standort
- Geschäftsstelle Mainz
Mittelgeber
Die Mittel für die Förderung werden durch das Ministerium des Innern und für Sport bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.