Zehn Jahre Resolution „Missbrauch von Schutzbefohlenen im Sport“
Paket schützt vor Grenzüberschreitungen
Das Paket wird in enger Zusammenarbeit mit den Sportbünden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland umgesetzt. So bietet der Landessportbund regelmäßig Infoveranstaltungen und Workshops an. Sinn und Zweck ist es, interessierte Teilnehmer für das Themenfeld zu sensibilisieren, Präventionsmaßnahmen vorzustellen und Handlungsempfehlungen aufzeigen, wie in konkreten Verdachtsfällen vorzugehen ist. Darüber hinaus zählt das Themenfeld zum festen Bestandteil in den Ausbildungen der 1. und 2. Lizenzstufe des LSB. Zentrales Instrument ist dabei der Verhaltenskodex „Zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im rheinland-pfälzischen Sport“. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Unterzeichner, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten und sich für deren Schutz einzusetzen. Ohne Vorlage des unterzeichneten Verhaltenskodexes kann eine Lizenz nicht ausgestellt bzw. verlängert werden. Für besonders schwerwiegende Fälle hat der Landessportbund außerdem eine rechtliche Grundlage geschaffen, um Verbandsstrafen auszusprechen – beispielsweise den Lizenzentzug.
Beim LSB wurde zudem eine Beratungsstelle installiert, an die sich Vereine und Verbände (auch anonym) wenden können, wenn Formen von Kindeswohlgefährdung vermutet, beobachtet oder sie selbst davon betroffen sind. In solchen Fällen kann auf Fachkräfte wie die Opferschutzorganisation WEISSER RING verwiesen werden, mit der eine Kooperation vereinbart wurde. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hat der LSB zudem eine Broschüre erstellt, die einen weiteren Beitrag zu mehr Sicherheit und Sensibilität im Umgang mit dem schwierigen Thema leistet. Dazu zählen notwendige Hintergrundinfos, vielfältige Empfehlungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport als auch zur Intervention bei konkreten Fällen des Missbrauchs. Die Broschüre kann auf Wunsch kostenfrei beim LSB angefordert werden per Mail unter o.kalb@lsb-rlp.de – gerne auch mehrere Exemplare auf einmal.