Tagung der Leistungssportbeauftragten der Landesfachverbände
12.10.2022 – Michael Heinze
Thomas Kloth, der beim LSB die Abteilung Leistungssport leitet, brachte das Plenum gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen Melanie Heß und Marion Schäfer auf den neuesten Stand in Sachen Leistungssportförderung – von Antrags- und Bewilligungsverfahren bis hin zu Verwendungsnachweisen. „Wir brauchen in jedem Förderbereich einen Verwendungsnachweis“, betonte Kloth. „Ein Prüfer muss nachvollziehen können, für welchen Zweck das Geld verwendet wird.“ Belege, Rechnungen oder Quittungen benötigt der LSB zwar nicht. Dennoch müsse man diese aufbewahren. Grund: Es ist jederzeit stichprobenartigen Prüfungen zu rechnen.
Nachdem die Fördermittel erfreulicherweise mehr als verdoppelt worden seien („Das Ministerium hat unsere Wünsche hier komplett erfüllt“) und man mehr Trainer*innen sowie mehr Mittel für die Förderung des Nachwuchsleistungssports zur Verfügung habe, sei man nun auch in der Pflicht, bessere Ergebnisse zu liefern. „Leistung – Gegenleistung ist nicht das schlechteste Prinzip, daran sollten wir uns auch halten“, sagte Kloth. Die Verbandsförderung sei von 400.000 auf über 600.000 Euro angestiegen. „Wir können inzwischen einzelne Sportarten mit 27.000 Euro im Jahr fördern – 2020 lag der maximale Förderbetrag bei 7.500 Euro. Erfreulich sei auch, dass man dank der Anpassung der Richtlinien des Landes sportartenspezifische Ausrüstungsgegenstände wie Ringerschuhe, Radschuhe oder Ruderschuhe – die eine private Nutzung fast nicht möglich machen – bezahlen könne.
„Sobald ein Verband einen NK2-Athleten oder höher hat, der bei einer EM, WM oder EYOF-Jugendolympiade eine Platzierung unter den ersten Zwölf erreicht hat, kommt er auf jeden Fall in Frage für eine Eliteförderung – das können bis zu 300 Euro im Monat sein“, so Kloth. „Man sollte den Antrag immer sofort stellen, denn dann gibt es bis 3.600 Euro im Jahr oder eben 300 Euro im Monat. Das ist ein schöner Betrag, wo wir den Eltern der Sportler*innen einiges an privaten Kosten abnehmen können.“ Spitzenvereinsförderung und Eliteförderung schließen sich weiterhin gegenseitig aus. Anteilig bezuschusst werden können unter anderem auch Großsportgeräte für Landesleistungszentren und Landesstützpunkte. Weitere Infos: www.lsb-rlp.de/beratung-foerderung/foerderungen-zuschuesse.
Über Trends und Instrumente der Fördermittelakquise informierte Marketingberaterin Sabine Rathmann die knapp 40 Delegierten. Rathmann erläuterte, wie man mit den unterschiedlichsten Instrumenten des Fundraisings – dazu zählen Mitgliederbeiträge und Spenden, Events, Sponsoring, Stiftungs- und Unternehmensspenden, Online-Fundraising, Crowdfunding, Merchandising und auch Großspenden-Fundraising – neue Geldgeber*innen findet, diese an sich bindet und eine möglichst intensive Beziehung zu ihnen aufbaut. „Gerade der Sport bietet an sehr vielen Stellen Möglichkeiten, die einfach nicht genutzt werden“, betonte Rathmann. „Fundraising ist eine Geschichte, die langfristig angelegt wird und die eine Beziehung zu Menschen aufbaut – das ist sehr wichtig.“
Drei verschiedene Förderarten präsentierte die Fachfrau, die für die Sportjugend Hessen „Fundraising im Sport“ eingeführt hat: Unter die finanzielle Förderung fallen unter anderem Spenden, Erbschaften, Stiftungen und das klassische Sponsoring. Zu den personellen Fördermitteln zählen ehrenamtliche Arbeit, Patenschaften und kostenlose Praktika. Sachmittel sind geldwerte Fördermittel. „Spenden sind die häufigste Förderart im sozialen Bereich“, machte Sabine Rathmann deutlich. „Sie sind eine freiwillige unentgeltliche Leistung, die eine Organisation erhält. Es gibt nur einen ganz großen Nachteil bei Spenden – sie sind zweckgebunden.“ Darauf müsse man wirklich achten. „Deswegen geht man auch sehr oft hin und öffnet den Spendenzweck sehr großzügig. Zum Beispiel ist eine Spende nicht explizit bezogen auf einen bestimmten Teil eines Bauprojektes.“
Anträge bei der AKTION MENSCH zu stellen, sei mittlerweile recht einfach geworden – hier leistet der sogenannte Förderfinder wertvolle Dienste. „120 Millionen Euro stehen im Rahmen der Bußgelder für den gemeinnützigen Bereich zur Verfügung“, so Rathmann. Im Gegensatz zu Spenden sind Bußgelder nicht zweckgebunden. Will sagen: Gelder, die man da bekommt, kann man komplett für Personalkosten einsetzen. „Bei allen Gerichten gibt es eine Liste, in die man sich einträgt, das hilft aber noch nicht allein. Gut ist es, wenn man im Verein einen Richter oder einen Staatsanwalt hat, der einem die Türen öffnet – dann funktioniert es am allerschnellsten.“ Oder man kontaktiert die Pressestelle, die es an allen großen Gerichten gibt, und schickt dann einen Flyer samt nettem Anschreiben mit. Ratsam sei es immer, mindestens zwei oder drei Fundraising-Instrumente zu benutzen. Und bei den Stiftungen zunächst einmal mit kleinen Beträgen von 1.000 Euro anzufangen.
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