29. Corona-Bekämpfungsverordnung: Kein Test für Kinder- und Jugendliche notwendig / 2G Plus für Sport im Innenbereich / Auffrischungsimpfung ersetzt Testpflicht

Sport für Kinder und Jugendliche bleibt weitestgehend möglich

06.12.2021 –  LSB-Pressestelle

Die Corona-Lage ist unverändert dramatisch und die rheinland-pfälzische Landesregierung hat im Nachgang zum letzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Länderchef*innen eine weitere Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Diese ist zum 4. Dezember in Kraft getreten und sieht für den Sport im Innenbereich eine 2G Plus-Regel und auf Sportplätzen im Freien eine 2G-Regel vor. Mit der Ausnahme von Minderjährigen, die nach Lesart des LSB keinen Einschränkungen unterliegen. Zudem positiv für Kinder und Jugendliche: Geimpfte und Genesene dürfen ohne zusätzlichen Test innen trainieren, zudem auch maximal 25 nicht-immunisierte getestete unter 18-Jährige. Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, ist ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen.

„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Politik erkannt hat, Kindern und Jugendliche weiter Bewegung und Sport zu ermöglichen“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Der Sport sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche ihre physische und psychische Gesundheit stärken.“ Damit stellt die Verordnung die Möglichkeiten des Sporttreibens für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der späten Impfempfehlung der STIKO noch die geringste Impfquote aufweisen, nicht nur im Freien, sondern auch im Innenbereich sicher. Dass jene, die schon eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Testpflicht beim Sport im Innenbereich ausgenommen werden, geht insbesondere auf eine Empfehlung des Landessportbundes zurück und ist von daher aus Sicht von LSB-Hauptgeschäftsführer Christof Palm sehr begrüßenswert, ist es doch „eine große Erleichterung sowohl für die Sportler*innen, als auch für die Mitarbeitenden in den Vereinen vor Ort“. Die Verordnung sieht nämlich vor, dass sowohl geimpfte als auch genesene Personen vor Betreten der Einrichtung – der Sporthalle, des Gymnastikraumes oder des Schwimmbades – einen Selbsttest unter Aufsicht eines vom Verein bestellten Mitarbeitenden durchführen oder aber einen maximal 24 Stunden alten personalisierten Test eines Testzentrums vorlegen müssen. „Durch den Wegfall der Testpflicht für geboosterte Personen können rund 175.000 Vereinsmitglieder einfacher Sport machen“ erklärt Palm weiter.

Der Fokus des organisierten Sports liegt nicht erst jetzt, sondern von Beginn an auf den Kindern und Jugendlichen. Deshalb freut sich der Sport, dass besonders in der kalten und nassen Jahreszeit Hallensport für die Jüngsten und Jüngeren in unserer Gesellschaft beinahe uneingeschränkt durchgeführt werden kann. Die Einschränkungen insbesondere im Erwachsenenbereich (2G Plus innen und 2G außen) trägt der Landessportbund weiterhin voll mit – wohlwissend, dass damit bürokratische Hürden erhöht werden. Auf der anderen Seite wird darüber der Druck auf die bisher ungeimpften Sportler*innen weiter erhöht „und das ist gut so“, so Palm. Klarer geregelt als in der 28. CoBeLVO ist der Status von hauptamtlichen Trainer*innen und neben- oder ehrenamtlichen Übungsleiter*innen. Für alle gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Sie müssen geimpft oder genesen sein oder aber einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz appelliert weiter sehr deutlich an die Eltern der Jugendlichen. „Lassen Sie Ihre Kinder impfen und besorgen Sie sich Ihre Auffrischungsimpfung; es erleichtert allen das Sporttreiben im Verein und ist der einzige Weg aus der Pandemie, solange wir die Impflicht noch nicht haben“, sagt die Präsidentin des Sportbundes Pfalz, Elke Rottmüller.

Bis Ende des Jahres wird auch die unter Federführung der Sportjugenden in Rheinland-Pfalz organisierte Impfkampagne mit Impfbus-Terminen bei rheinland-pfälzischen Sportvereinen fortgesetzt. Dass die Kampagne ein großartiger Erfolg ist, bestätigen die Zahlen: 35 Termine mit rund 6.500 Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen. „Sofern wir mehr Termine seitens der Landesregierung angeboten bekommen hätten, hätten wir locker weitere 60 Termine an Impfbus-Terminen bei Vereinen vor Ort organisieren können“, so Koordinator Martin Hämmerle von der LSB-Sportjugend. „Ein starkes Zeichen des gesellschaftlichen Engagements der rheinland-pfälzischen Vereine.“

Eine tabellarische Übersicht der wichtigsten Regelungen in den einzelnen Altersklassen – unterschieden nach Innen- und Außenbereich – sowie weitere Infos zur 29. CoBeLVO und den Auswirkungen auf den Sport finden Sie unter: https://www.lsb-rlp.de/coronaservice.

Regelungen der 29. CoBeLVO für den Sport