Nachwuchs-Eliteförderung (olympisch)

Im Rahmen der Nachwuchs-Eliteförderung erfolgt die Zahlung eines jährlichen Betrages zur Reduzierung von privaten Kosten, die einem Athleten durch Training und Wettkämpfe entstehen.

Fördersumme
bis zu 3.600 €
Antragsfrist
laufend
Antragsberechtigte / Empfänger
Vereine, Verbände

Die Zielgruppe der Förderung sind herausragende Athlet*innen (U23) olympischer Sportarten, die bereits ihre internationale Konkurrenzfähigkeit unter Beweis gestellt haben.

Ein Eigenanteil in definierter Höhe muss nicht aufgebracht werden.

Der Förderzeitraum beträgt ein Kalenderjahr.

Förderkriterien

Die Förderung erfolgt in Form eines jährlichen Betrages bis max. 3.600 €. Die Höhe richtet sich nach der Kaderzugehörigkeit, dem zuletzt erreichten Ergebnis bei EM, WM, OS und dem im Rahmen der Antragstellung formulierten Bedarf.

Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Mitgliedschaft in einem vom Spitzenfachverband nominierten Bundeskader
  • Mitgliedschaft sowie aktuelles (Einzel-)Startrecht in einem rheinland-pfälzischen Sportverein
  • Internationaler Erfolgsnachweis beim zuletzt stattgefundenen Großereignis (EM, WM, OS)

Förderfähige Kosten

  • Sachkosten, z. B. Reise- und Übernachtungskosten sowie Trainingsmaterialien und Sportgeräte
  • Trainerhonorare

Förderausschlüsse

  • Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz subventioniert werden (Doppelförderung)
  • Regelkosten des Vereins (z. B. Wettkampfgebühren, Startgelder)
  • Kleidung
  • Sponsoring
  • Preisgelder
  • Verpflegung (Ausnahme: Verpflegungspauschale für das Ehrenamt gemäß dem Landesreisekostengesetz)

 

Ablauf

Antrag

  1. Laden Sie den Antrag hier herunter.

  2. Füllen Sie alle Felder des Antrags aus.

  3. Füllen Sie die Kostenaufstellung für den Athleten aus.

  4. Senden Sie den unterschriebenen Antrag an leistungssport@lsb-rlp.de.

  5. Der Bewilligungsbescheid wird nach Prüfung der Vorraussetzungen und Ermittlung der Förderhöhe an den Antragsteller versandt.

Auszahlung und Abrechnung

  1. Reichen Sie den unterschriebenen Verwendungsnachweis bis zum 30.11. ein.

  2. Der Betrag wird nach eingehender Prüfung an den Antragsteller überwiesen.

Ansprechperson

Portrait Marion Schäfer
Marion Schäfer

Leistungssport

Mittelgeber

Die Mittel für die Förderung werden durch das Ministerium des Innern und für Sport bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.