Bundesumweltministerium ermöglicht ab 1.1.2020 ganzjährige Antragstellung

Förderfenster für Klimaschutzprojekte in Sportvereinen jetzt weit geöffnet

07.04.2020 –  Harald Petry

Klimaschutzprojekte in Sportstätten lassen sich 2020 noch einfacher zügig und erfolgreich umsetzen. Endlich können Sportvereine mit eigenen Anlagen und kommunale Träger und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung das ganze Jahr über Fördermittel im Rahmen der „Kommunalrichtlinie“ beantragen, der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“. Sie ist ein Förderprogramm des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative(NKI) mit dem bereits seit 2008 kommunale Akteur*innen und seit einigen Jahren auch Sportvereine mit eigenen Anlagen unterstützt werden. Die NKI ist Teil des Klimaschutzengagements der Bundesregierung.

Die starren, bisher eingeschränkten Antragsfristen dieses Förderprogramms gehören damit der Vergangenheit an. Ganz wichtig, auch die Mindestzuwendungsbeträge als Antragsvoraussetzung wurden halbiert (von 10.000 auf 5.000 Euro).

Die Sportstättenbetreiber sind für eine ganze Reihe investiver Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Darunter fallen beispielsweise Hallen- und Außenbeleuchtungen, Radabstellanlagen, Optimierung von Warmwasserbereitungsanlagen, moderne Schwimmbadpumpen oder Gebäude(leit)technik u.v.m. Energieeffiziente Sanierungen wie diese senken die Treibhausgasemmissionen, gut für den Klimaschutz! Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch und sinken die Betriebskosten des Sportvereins. Die Ersparnisse können vor Ort wieder investiert werden. Beispielsweise in Sportgeräte oder in neue Trikotsätze für die Jugendmannschaften oder aber auch wieder in die Sanierung der Anlagen – Der Klimaschutz lohnt sich dann doppelt.

Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative und andere Programme berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Bundesumweltministeriums unter 030 39 001-170 sowie per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.

Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen für Sportvereine im Rahmen der „Kommunalrichtlinie“

Maßnahmen in Sportstätten

Förderung*

Mindest-zuwendung

Mindest-Investitions-summe

Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung

25 %

5.000 €

20.000 €

Innen- und Hallenbeleuchtung

30 %

5.000 €

16.660 €

Raumlufttechnische Anlagen

30 %

5.000 €

16.660 €

Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern

45 %

5.000 €

11.110 €

Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

45 %

5.000 €

11.110 €

Radabstellanlagen

45 %

5.000 €

11.110 €

Rechenzentren/Serverräume

45 %

5.000 €

11.110 €

Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen

45 %

5.000 €

11.110 €

Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung

45 %

5.000 €

11.110 €

Alle Angaben ohne Gewähr.

*für Kommunen, Sportvereine & kommunale Betriebe

(Quelle: Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik)

Weitere Infos auf einen Blick

Die Kommunalrichtlinie

Beratungsangebot des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu)

Das Informationsblatt des DOSB

Erklärfilm zur Kommunalrichtlinie

Die Kurzinformationen des BMU