Am 18. Juni 2020 informierte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) über die Empfehlungen ihrer Ausschüsse RAC und SEAC.

ECHA Ausschuss empfiehlt Inverkehrbringungsverbot von Kunststoff-Infill in Kunststoffrasen

07.08.2020 –  Harald Petry

Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC Committee for Risk Assessment) der European Chemicals Agency (ECHA) unterstützt die Forderung nach Einschränkungen bei der Verwendung von absichtlich zugesetzten Mikroplastiken und empfiehlt strengere Kriterien für biologisch abbaubare Polymere. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) stimmte dem Entwurf der Stellungnahme zu, der für eine öffentliche Konsultationsphase zur Verfügung steht, legt sich aber bezüglich eines Verbots-oder Ausnahme-Szenarios nicht fest.

Hinsichtlich der Nutzung von Mikroplastik als Infill in Kunststoffrasenfeldern empfiehlt der RAC ein Inverkehrbringungsverbot nach einer sechsjährigen Übergangsphase.

RAC orientiert sich mit seiner Stellungnahme an dem Vorschlag der ECHA vom 30. Januar 2019, die Verwendung von Mikroplastik, das absichtlich Produkten auf dem EU / EWR-Markt zugesetzt wird, in Konzentrationen von mehr als 0,01 % zu beschränken.

Wir stellen Ihnen die Stellungnahmen der RAC und der SEAC zur Verfügung: