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Sportbünde erhalten Prüfauftrag des Landes / Bis 12.000 Euro Zuschuss bei Existenzbedrohung

Rettungsschirm für Vereine: Antragstellung ab sofort möglich

01.05.2020 –  Landessportbund Rheinland-Pfalz

Anfang der Woche stellte die Landesregierung einen Rettungsschirm für Vereine in Höhe von 10 Mio. Euro vor. Ab dem 4. Mai wird es nun für alle rund 38 000 Vereine im Land die Möglichkeit geben, einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen – sofern ihnen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nachweislich die Insolvenz droht. Maßgeblichen Anteil am Zustandekommen dieser Vereinshilfe hat der Landessportbund gemeinsam mit den drei regionalen Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz, die über ein frühzeitig installiertes Meldesystem und Dank der zeitnahen Rückmeldung hunderter Vereine dem Land eine grobe Einschätzung des Finanzbedarfs im Bereich der über 6.000 Sportvereine im Land übermitteln konnten. Für in Existenznot geratene Vereine ist eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen möglich.

Hier geht es zum Soforthilfe-Antrag!

 

Nun geht es darum, die zur Verfügung gestellten Gelder des Landes schnell an die gemeinnützigen Organisationen und Vereine zu leiten. Antragsberechtigt sind auch die rund 6000 Sportvereine und Fachverbände im Land – sofern ihnen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nachweislich eine Insolvenz droht. Das herauszufinden und zu prüfen, dafür trat das Ministerium des Innern und für Sport nun an den Landesportbund und die drei Sportbünde heran. Diese haben sich bereit erklärt, die Prüfung anhand strikt festgelegter Richtlinien und Kriterien des Landes zu übernehmen.

Das bisherige Meldesystem der Sportbünde, das einen ersten Überblick über die finanziellen Schäden im Sport ermöglichen sollte, wird damit abgelöst und durch einen „echten“ Antrag ersetzt. Dieser soll, vorausgesetzt die strengen Vorgaben sind erfüllt, letztlich dafür sorgen, über eine finanzielle Soforthilfe eine Existenzgefährdung der Vereine und Verbände abzuwenden.

Für den Sport gelten im Übrigen die gleichen Bedingungen wie für die kulturschaffenden Vereine oder andere gemeinnützige Bereiche.

Insolvenzbedrohte Sportvereine und regionale Fachverbände können den Antrag ab 4. Mai, 12 Uhr auf den Internetseiten ihres jeweiligen Sportbundes (Rheinhessen, Rheinland oder Pfalz) online ausfüllen, anschließend ausdrucken und rechtsverbindlich unterschrieben zusenden. Existenzgefährdete Landesfachverbände melden ihren Bedarf über das gleiche Antragsformular auf der Homepage des Landessportbundes.

Den Antrag sowie weitere, wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie ab Montag auf den folgenden Internetseiten:

www.lsb-rlp.de  

www.sportbund-rheinland.de 

www.sportbund-pfalz.de

www.sportbund-rheinhessen.de