Anschaffung von Sportgeräten für Vereine

Die regionalen Sportbünde fördern auf unterschiedliche Weise die Anschaffung von Sportgeräten, Sportstätten-Pflegegeräten, Kleingeräten oder Trainingshilfen.

Fördersumme
bis zu 3.000 €
Antragsfrist
laufend
Antragsberechtigte / Empfänger
Vereine

Die Anschaffung von Sportgeräten oder Geräten zur Sportstättenpflege wird nach unterschiedlichen Vorgaben durch die regionalen Sportbünde bezuschusst.

Die Zuschusshöhe beträgt zwischen 20 und 30 % des Gesamtvolumens und ist nach oben begrenzt. Der Zuschuss dient grundsätzlich zur Teilfinanzierung. Das bedeutet, dass der Zuwendungsempfänger immer einen Eigenanteil zu tragen hat.

Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs und nach vorhandenen Mitteln bearbeitet.

Förderkriterien

Die Förderkriterien unterscheiden sich in den regionalen Sportbünden.

Förderausschluss

  • Keine kommunalen Sportanlage
  • keine Doppelförderung

Ich interessiere mich für diese Förderung

Für diese Förderung gelten unterschiedliche Förderkriterien in den regionalen Sportbünden.

Achtung: Die Sportbünde Rheinland und Rheinhessen fördern die Anschaffung von Sportgeräten, Sportstätten-Pflegegeräten, Kleingeräten oder Trainingshilfen. Der Sportbund Pfalz fördert lediglich die Beschaffung von Sportstätten-Pflegegeräten. Bitte informieren Sie sich bei ihrem regionalen Sportbund über die dort geltenden Regelungen.

Ansprechpersonen & Mittelgeber

Ilka Knobloch
Tel. 06131-2814-206
i.knobloch@sportbund-rheinhessen.de

Carina Neumann
Tel. 0631-34112-25
carina.neumann@sportbund-pfalz.de

Christian Schmidt
Tel. 0261-135-190
christian.schmidt@sportbund-rheinland.de